Lange ersehnter Fortschritt
Neue gesetzliche Regelungen sorgen für bessere Rahmenbedingungen und mehr Flexibilität bei der Produktgestaltung. Ein Gespräch mit Frank Müller, Rechtsanwalt und Partner der internationalen Sozietät McDermott Will & Schulte.
Das Interview führte Susanne Osadnik
■ Herr Müller, welche Neuerungen erwarten Initiatoren von und Anleger in Immobilien- und Infrastrukturfonds in diesem Jahr?
Frank Müller: Zum einen ist das sogenannte Standortfördergesetz zum Anfang des Jahres in Kraft getreten, welches ein wichtiger und lange ersehnter Fortschritt für die Branche ist. Denn bisher gab es sowohl regulatorische als auch steuerliche Hürden, die es Immobilienfonds erschwerten, beispielsweise Photovoltaikanlagen selbst auf ihren Gebäuden zu betreiben. Das Gesetz hat nun – nach mehreren Anläufen seit 2023 – diesbezüglich endlich Klarheit geschaffen und gibt Immobilienfonds verbesserte Möglichkeiten, Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien zu tätigen. Durch die Änderungen sowohl des Investmentsteuergesetzes als auch des Kapitalanlagegesetzbuches wird somit ein sicherer Investitionsrahmen für Investitionen in erneuerbare Energien geschaffen.
Eine zweite wesentliche Gesetzesnovelle kommt mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz, das im März beschlossen wurde. Neben der europarechtlich gebotenen Umsetzung der sogenannten „AIFMD II“ beinhaltet dieses auch eine Erweiterung der Produktpalette für deutsche Fondsanbieter. So dürfen geschlossene Investmentfonds zukünftig sämtliche Produkttypen des KAGB nutzen, also zum Beispiel auch ein geschlossenes Publikums-Sondervermögen. Diese bei deutschen Anlegern etablierte Rechtsform soll damit auch in den geschlossenen Bereich übertragen werden.

Frank Müller Rechtsanwalt und Partner des Frankfurter Büros von McDermott Will & Schulte, berät Kapitalverwaltungsgesellschaften, institutionelle Investoren, Asset Manager sowie deren regulierte und unregulierte Fondsvehikel bei regulatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Auflage, Strukturierung und Verwaltung von Fonds und deren Akquisitionen.
Gibt es auch in Bezug auf Kreditfonds gesetzliche Neuerungen?
Die bisherigen Regelungen für Kreditfonds in Deutschland waren nicht praxistauglich. Die Produkte sind daher in der Vergangenheit meist im europäischen Ausland aufgelegt worden. Mit der Umsetzung der AIFMD II in Deutschland durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz soll sich das ändern. Die Änderungen sind grundsätzlich begrüßenswert. Ob sich Deutschland als Fonds-Standort in diesem Bereich etablieren kann, hängt nun von der weiteren Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Praxis und nicht zuletzt vom Vertrauen der Marktteilnehmer und Initiatoren ab.
Liquiditätsmanagementtools (LMTs) sollen die Liquidität offener Fonds steuern, um in Krisen deren Schließung zu vermeiden. Welche Tools werden bei offenen Immobilienfonds relevant werden?
Das Kapitalanlagegesetzbuch enthielt bereits Liquiditätsmanagementinstrumente für offene Immobilienfonds. Rückgabefristen und -abschläge sowie Aussetzungen der Rücknahme sind in diesem Bereich nicht neu. Im Spezialfondsbereich ist der Mehrwert der neu einzuführenden LMTs daher meines Erachtens begrenzt. Ob und wie sich die Einführung von LMTs, wie etwa zusätzlichen Rücknahmebeschränkungen, im aktuell schwierigen Marktumfeld für Publikumsfonds bewähren wird, wird sich erst noch zeigen müssen.
Im Interview: Frank Müller, Rechtsanwalt und Partner des Frankfurter Büros von McDermott Will & Schulte; das Interview führte Susanne Osadnik, freie Journalistin Titelbild: Nuno Marques auf Unsplash

